Liefer-, Montage- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich
Sämtliche Aufträge werden ausschließlich zu unseren nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen durchgeführt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit unseren Kunden. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

2. Vertragsabschluss
Erteilt der Kunde einen Auftrag, der als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren ist, so ist er zwei Wochen daran gebunden. Mit der Annahme dieses Auftrages durch uns kommt ein Vertrag zustande. Die Annahme kann wahlweise durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder konkludent durch Erfüllung erfolgen.

3. Lieferungen und Leistungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt, dass wir von unseren jeweiligen Lieferanten selbst rechtzeitig und vertragsgemäß beliefert werden, und gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Terrorismus und Sabotage. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend. Änderungen in Ausführung und Material bei gleicher Verwendbarkeit bleiben vorbehalten. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.

4. Preise, Versandkosten
Grundsätzlich gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise, sofern die Lieferzeit bis zu 4 Monate beträgt und der Kunde kein Kaufmann ist. Ansonsten gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird jeweils zusätzlich berechnet. Sonder- und Katalogpreise sind, soweit ausgewiesen, skontierfähig. Edelmetalle, Ersatzteile sowie Reparaturen sind netto zahlbar. Bei Warenbestellungen unter € 175,00 (zuzüglich Mehrwertsteuer) werden die tatsächlichen Versandkosten, mindestens jedoch eine Versandkostenpauschale in Höhe von € 3,90 (zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Bestellung berechnet. Abweichend davon werden bei Lieferung von Gipsen und Einbettmassen bis zu einem Bestellwert von € 400,00 (zuzüglich Mehrwertsteuer) die Versandkosten zum jeweiligen Selbstkostenpreis berechnet. Ab einem höheren Bestellwert ist auch hier die Lieferung in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland frei. Bei Lieferungen in das Ausland berechnen wir die anfallenden Versandkosten. Bei Warenlieferungen/Aufträgen über Geräte und Einrichtungsgegenstände werden Anlieferung, Montage und Inbetriebsetzung berechnet, falls nicht eine anderslautende Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen wurde. Bei sämtlichen Reparaturaufträgen werden Fahrtzeit, Fahrzeugkosten, Wartezeit und eventuell Montagezeit gesondert berechnet.

5. Zahlung
Unsere nicht skontierfähigen Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen fällig. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen gemäß dem gesetzlichen Zinssatz berechnet. Skonto kann nur dann bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum in Anspruch genommen werden, sofern die Skontiermöglichkeit auf der Rechnung vermerkt ist und alle fälligen Forderungen ausgeglichen sind. Skontierfähige Rechnungen sind, sofern keine Skontierung in Anspruch genommen wird, innerhalb von 30 Tagen fällig.

6. Annahmeverzug und Prüfung
Kommt der Kunde mit der Annahme der ihm von uns angebotenen Leistung in Verzug oder lehnt er die Erfüllung endgültig ab, so können wir nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist die Vertragserfüllung ablehnen und Schadenersatz, mindestens in Höhe einer Pauschale von 15 % der Auftragssumme, verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 6 Werktagen, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme.

7. Aufrechnungsverbot
Aufrechnungen gegen unsere Forderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

8. Versand, Gefahrenübergang
Die Lieferung ist bewirkt, wenn die Waren auf den üblichen Versandweg gebracht wurden. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Der Kunde erklärt hiermit seine Einwilligung, dass die Waren gegebenenfalls vom Hersteller direkt an ihn übersandt werden. Auf besonderen Wunsch des Kunden kann auf seine Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen werden.

9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung sowie bis zur Zahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebengeschäfte, bei Hingabe von Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, bis alle Forderungen, die wir gegen den Kunden in Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzlieferungen oder sonstigen Leistungen (insbesondere Arbeits- und Anfahrtskosten) nachträglich erwerben, ausgeglichen sind. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Der Veräußerung stehen Be- und Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung gleich. Sämtliche Forderungen, Ansprüche, Nebenrechte und Sicherheiten aus der künftigen Veräußerung unserer Vorbehaltsware tritt der Kunde, soweit nicht bereits geschehen, mit Einbeziehung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bis zur Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab. Diese Rechte dienen uns zur Sicherung in Höhe des Rechnungsbetrages der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Abtretungen und Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Wir sind berechtigt und der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, diese Abtretung den Abnehmern des Kunden gegenüber bekanntzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer jedwede erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde verpflichtet sich, mit Dritten keine Abtretungsverbote zu vereinbaren. Bereits bestehende Abtretungsverbote sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf für uns einzuziehen. Die Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen. Bei Verzug des Kunden entfällt diese Einzugsermächtigung. Der Kunde ist nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Die Be- und Verarbeitung, Montage und sonstige Verwertung der von uns gelieferten Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten, unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, so steht uns das Eigentum oder Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand zu in dem Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen unserer Vorbehaltsware sind, solange diese in unserem Eigentum oder Miteigentum steht, unzulässig. Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss der Kunde unverzüglich schriftlich mitteilen (§ 402 BGB). Bei Pfändung hat der Kunde uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung zu übersenden, die den Fortbestand unserer Forderung und unseres Eigentumsvorbehalts an der gepfändeten Sache bestätigt. Interventionskosten trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt bekanntzugeben und aufzuerlegen.
 
10. Planung, Montage, Inbetriebsetzung
Das Anfertigen von Plänen über die Praxiseinrichtung, den Standort und die Anschlüsse von Geräten an das Versorgungsnetz gehören nicht zu unseren Verbindlichkeiten aus dem Auftrag. Für derartige über den Auftrag hinausgehende Planungsarbeiten stellen wir eine gesonderte Rechnung, sofern ein entsprechender Zusatzauftrag erteilt worden ist. Wir übernehmen grundsätzlich nicht die Verpflichtung zur schlüsselfertigen Einrichtung einer Praxis, soweit nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Insbesondere gehören Bau- und Installationsarbeiten, die im Zusammenhang mit der Praxiseinrichtung stehen, wie das Verlegen und Anschließen der Wasserzu- und abflussleitungen, der Luft-, Elektrizitäts- und Gasleitungen sowie die Überwachung und Anleitung dieser Arbeiten nicht zu unserem Leistungsumfang. Die Einrichtungsgegenstände werden durch unser Fachpersonal aufgestellt, montiert, in Funktion gesetzt und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend übergeben.

11. Service und Wartung
a) Wenn Teile von Geräten im Rahmen der Wartung, Störungsbehebung oder sonstigen Leistungen nach dem Stand der Technik ausgetauscht werden müssen, verwenden wir grundsätzlich Neuteile.
b) Um die Arbeiten möglichst schnell und effizient leisten zu können, sind wir auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde hat daher folgende Mitwirkungspflichten: 
Der Kunde hat am Ort der Wartung, Störungsbehebung bzw. sonstigen Leistung rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich sind, damit wir die Leistung ohne Verzögerung unter angemessenen Arbeitsbedingungen erbringen können. Der Kunde hat hierbei insbesondere sicherzustellen:
freien Zugang zum Ort der Wartung, Störungsbehebung bzw. sonstigen Leistung
Anwesenheit eines Ansprechpartners vor Ort während der Wartung, Störungsbehebung bzw. sonstigen Leistung, der uns über Störungseinzelheiten u. ä. informieren kann.
Bei der Störungsmeldung, der Vereinbarung von Wartungsterminen bzw. der Vereinbarung von Terminen für sonstige Leistungen sind wir nach Möglichkeit detailliert über den Zustand des Gerätes zu informieren, damit der Zeit- und Materialeinsatz geplant werden kann.

12. Gewährleistung
Wir treten unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten der gelieferten Geräte an den Kunden ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung hiermit ausdrücklich an. Soweit der Kunde die abgetretenen Gewährleistungsansprüche erfolgreich außergerichtlich geltend machen kann, haften wir in keiner Weise. Wir leisten Gewähr, wenn der Kunde die abgetretenen Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller außergerichtlich erfolglos geltend gemacht hat. Wir gewährleisten, dass das Vertragsprodukt bzw. die Vertragsleistung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht mit Mängeln behaftet ist und alle zugesicherten und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweist. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag des Gefahrübergangs oder dem Tag der Ablieferung der Ware und beträgt zwölf Monate. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und/oder Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und üblichen Verschleiß, insbesondere von Teilen wie Rollen, Gleitschienen, Abdichtungssystemen, Dichtungsringen, Gummiteilen, Verbindungselementen, Schläuchen, Sicherungen, Leuchtmitteln, Kugellagern, Gleitlagern, Zahnrädern, Spannzangen, Rotoren und ähnlichen Teilen. Darüber hinaus sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen bei unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehlern, Fahrlässigkeit des Kunden beim Umgang mit dem Produkt, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Betrieb mit falscher Stromart, höherer Gewalt wie Brand, Blitzschlag, Feuchtigkeit etc., und wenn ohne Rücksprache mit uns Eingriffe an dem Auftragsgegenstand vorgenommen, insbesondere Reparaturen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt oder eingebaut oder die aufgetretenen Fehler durch den unsachgemäßen Eingriff, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten verursacht worden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel gewesen sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn die Serien-Nr., Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Das Gewährleistungsrecht des Kunden entfällt vollständig bei gebraucht gekauften Gegenständen. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwenderbedingungen auszuschließen. Ein Fehler der Software liegt vor, wenn sie nicht oder nur schlecht für den vereinbarten Verwendungszweck geeignet ist. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde oder Dritte Eingriff in die Software vornehmen. Dies gilt auch für unbefugte oder unverschuldete Eingriffe. Bei berechtigten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Reparatur oder Ersatzlieferung. Rückgängigmachung des Kaufvertrages kann der Kunde erst bei endgültigem Fehlschlagen der Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen. Über die vorstehende Regelung hinausgehende Gewährleistungsansprüche, auch im Hinblick auf Mangelfolgeschäden, sind aus allen Rechtsgründen ausgeschlossen, sofern nicht der Mangel oder Mangelfolgeschaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Schadenersatz wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit geltend gemacht wird. Unabhängig davon treten wir etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden ab, ohne für diese weitergehende Garantie- oder Gewährleistungszusage selbst einzustehen.

13. Rücknahmen
Bei Retouren oder Rückkäufen von Arzneimitteln werden nur solche Waren zurückgenommen, die verkehrsfähig im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind, seit der Lieferung ordnungsgemäß gelagert oder gehandhabt wurden, darüber hinaus insbesondere den Verantwortungsbereich des Kunden nicht verlassen haben und der Kunde dies bei der Rückgabe in der nach der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandel geforderten Form bestätigt. Eine Verpflichtung zur Rücknahme besteht nicht.

14. Sonstiges
a) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die durch die Geschäftsverbindung anfallenden Daten EDV-mäßig gesammelt und verarbeitet werden.
b) Auf die Rechtsbeziehung der Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
c) Es bestehen keine Nebenabreden.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
b) Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Offenbach/Main.
c) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Pluradent AG & Co KG 
Kaiserleistraße 3, 63067 Offenbach, Telefon +49 (0) 69/8 29 83-0, Telefax: +49 (0) 69 / 8 29 83-271
Amtsgericht Offenbach am Main, HRA 9262,
USt-IdNr. DE 112150749

Komplementärin: Pluradent AG 
Eleonore-Sterling-Str. 58, 60433 Frankfurt am Main 
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 51595 
Vorstand: Uwe Jerathe (Sprecher), Herbert Liebl 
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Franz Scherer

Stand: Dezember 2008