Validierung in der Zahnarztpraxis
Bestens vorbereitet auf eine Praxisbegehung
Ganz gleich, welche Pläne Sie haben: Existenzgründung ist Vertrauenssache. Nutzen Sie die einzigartige Erfahrung und die umfassenden Kompetenzen von Pluradent.
Jetzt entdeckenSehen Sie mit Ihrer Praxis gelassen in die Zukunft? Mit umfassenden Leistungen entwickeln wir partnerschaftlich mit Ihnen wegweisende Konzepte, die den Erfolg Ihrer Praxis auch zukünftig sichern.
Jetzt entdeckenDer richtige Partner für kommende Herausforderungen: Mit Pluradent finden Sie rechtzeitig den richtigen Nachfolger für Ihre Praxis und für Ihre Patienten – diskret, planbar, strukturiert und erfolgreich.
Jetzt entdeckenWerden Sie bei Ihrer täglichen Arbeit optimal unterstützt? Wir bieten Ihnen individuelle Beratung und umfassende Leistungen. Vertrauen Sie mit Ihrem Labor auf die Leistungsfähigkeit von Pluradent.
Jetzt entdeckenDie Aufbereitung von Medizinprodukten gehört zu Ihrer täglichen Arbeit in der Praxis und bedarf sicherer, standardisierter Prozesse. Wir begleiten Sie bei der Analyse, Durchführung und Kontrolle reproduzierbarer, valider Aufbereitungsprozesse.
Unsere Leistungen:
Idealerweise sind diese Prozesse nicht nur fachlich, sondern auch ergonomisch und ökonomisch optimiert. Ein perfekter Prozess spart Arbeitszeit und Reparaturkosten und bringt Freiräume für andere, wichtige Aufgaben.
Mit einem Team von topqualifizierten Validierern deutschlandweit und über 3.000 Validierungen im Jahr sind wir Ihr kompetenter und zertifizierter Partner, wenn es darum geht, die behördlichen Hygieneanforderungen entlang der gesamten Hygienekette (Kleinsterilisator, RDG, DAC, Siegelgerät) umzusetzen.
Ihr Vorteil: Schnelle Terminabsprache und geringe Wartezeiten - auch wenn kurzfristig eine Begehung ansteht.
Jetzt mit der Wartung Ihrer Geräte kombinieren und von unseren attraktiven Paketangeboten profitieren:
Einer der wichtigsten Räume in der Praxis ist für die begehenden Behörden der Aufbereitungsraum (AEMP-Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte). Wenn hier alles den Anforderungen entspricht, ist ein großer Teil der behördlichen Hygieneanforderungen erfüllt. Da die Validierungsspezialisten von Pluradent durch qualifizierte Fortbildungen, interne Schulungen und durch ihre alltäglichen Erfahrungen hierzu sehr gut informiert sind, können sie bei Abweichungen von den regionalen Anforderungen, Prozesse noch während der Validierung optimieren.
Oft resultiert daraus auch eine bedeutend bessere Effizienz in den Abläufen und der Werterhalt der Instrumente ist durch strukturierte Aufbereitungsprozesse gewährleistet.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Validierungszyklen durch den Betreiber verlängert werden.
Hier finden Sie Informationen zur Risikobetrachtung masch. Reinigungs- u. Desinfektionsprozesse mit dem Ziel der Fristverlängerung erneuter Leistungsqualifikation (Revalidierung).
Momentan werden bei Praxisbegehungen für die Reinigungs-, Desinfektions-, Verpackungs- und Sterilisationsprozesse Validierungen verlangt.
Der Fokus bei den Behörden liegt hinsichtlich der Validierung auf RDG`s (Thermodesinfektor), Aufbereitungsgeräte für Übertragungsinstrumente (z.B. DAC-Universal) und auf Sterilisationsgeräten. Auch Verpackungsprozesse müssten nach MPBetreibV validiert werden (11607-2). Regional wird durch die Behörden noch eine jährlich durchgeführte Siegelnahtfestigkeitsprüfung, in Kombination mit täglichen/wöchentlichen Peel-, Seal oder Tintentests akzeptiert.
Geeignete validierte Verfahren im Sinne des § 8 MPBetreibV sind Verfahren, welche ein definiertes Ergebnis (insbesondere Sauberkeit, Keimarmut/Sterilität und Funktionalität) reproduzierbar und nachweisbar ständig erbringen. Bei der Aufbereitung eines Medizinprodukts trägt die Summe aller beteiligten maschinellen und manuellen Prozesse (Einzelschritte der Aufbereitung) zum Erreichen des jeweiligen Aufbereitungsziels bei. Insoweit wirken sich unzulänglich validierte Einzelschritte (Prozesse) ebenso qualitätsmindernd auf das Ergebnis der Aufbereitung aus, wie die Nichtbeachtung von Standardarbeitsanweisungen.
Gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, müssen keimarm oder steril zur Anwendung kommende Medizinprodukte unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, mit geeigneten validierten Verfahren aufbereitet werden. Sollte dies nicht gewährleistet sein, haben die zuständigen Behörden einzelnen Praxen schon die Anwendung oder die Aufbereitung der Medizinprodukte (Instrumente) verboten.